Agb

1. Allgemeine Voraussetzungen

Jede Person, die an einem von Eventveranstaltung Jörg Mischke veranstalteten Event (Programm/Angebot) teilnimmt, versichert schon durch Teilnahme, dass sie schwimmen kann, körperlich gesund ist und nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Nicht volljährige Teilnehmer erfordern die Begleitung einer autorisierten volljährigen Person, die auch für die Einhaltung aller geforderten Voraussetzungen verantwortlich ist.

Bei Gruppenanmeldungen wird vom Anmelder versichert, dass die Voraussetzungen für jede teilnehmende Person zutreffen. Tiere sind von der Mitnahme ausgeschlossen. Auf dem Wasser bestehen Schwimmwesten- und teilweise Helmpflicht. Jeder Teilnehmer hat auf angemessene Kleidung und Ausrüstung zu achten. Das sind insbesondere feste Schuhe, die nass werden dürfen (keine Flipflops o. ä.), Regenschutz und Sonnenschutz.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sorgsam mit der Natur umzugehen und keinen Müll zurückzulassen. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter sind Folge zu leisten.

Teilnehmer, die die Durchführung eines Events nachhaltig stören oder sich grob vertragswidrig verhalten, können vom Event ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Kostenerstattung.

2. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung unterbreitet der Teilnehmer dem Veranstalter ein verbindliches Angebot über das Zustandekommen eines Vertrages, dessen Grundlage die auf der Website des Veranstalters aufgeführten Leistungen sind, oder die Leistungen, die dem Teilnehmer schriftlich offeriert wurden. Der rechtskräftige Vertragsschluss erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des angemeldeten Events durch den Veranstalter. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Online-Anmeldeformular des Veranstalters. Die Bezahlung erfolgt nach Übermittlung der Rechnung per Überweisung. Sie muss vor Antritt der Tour erfolgen.

3. Individualität

Es besteht kein Anspruch auf eine individuelle Raftingtour, außer dies ist vorher schriftlich vereinbart worden.

4. Haftung

Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für seine eigene Unversehrtheit und haftet für Schäden, die er anderen zufügt, ebenso wie für Kosten von Rettungs- oder Bergungskräften und Ansprüchen Dritter, die durch ihn verursacht werden. Jedem Teilnehmer obliegt außerdem der sorgsame Umgang mit den Ausrüstungsgegenständen des Veranstalters und er haftet für Beschädigung oder Verlust. Der Veranstalter haftet nur für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schadensfälle mit dem maximal 3-fachen Rechnungspreis. Es wird keine Haftung übernommen für angebotene und abgerechnete Leistungen Dritter. Jeder Teilnehmer haftet für seine Ausrüstung und Wertgegenstände, auch wenn er sie zum Transport überlässt, selber.

5. Einhaltung von Zeiten

Der pünktliche Antritt eines Events eines jeden Teilnehmers zum vereinbarten Starttermin ist unbedingt erforderlich, damit der zeitgemäße Ablauf des Events und auch darauf folgender Events und Ereignisse (z. B. Rückreisen, Besuche weiterer Events) gewährleistet ist. Wird im Schadensfall diesbezüglich Schadenersatz durch den Veranstalter oder andere Teilnehmer gefordert, haftet der verursachende Teilnehmer. Bei Verspätungen ab 15 Minuten kann der Veranstalter den Event nach eigenem Ermessen verkürzen oder sogar ganz absagen, ohne dadurch Kosten erstatten zu müssen.

Die Durchführungszeiten der Events sind Durchschnittswerte, die von vielen Faktoren abhängig sind, und somit variieren können.

Der Veranstalter ist stets bemüht, den Zeitplan wie vereinbart einzuhalten. Sollten aufgrund von Vorkommnissen, die er nicht selber zu verantworten hat, wie z. B. ungünstige Wetter- und Umgebungsverhältnisse oder mangelnde Kondition von Teilnehmern, bestimmte Zeiten nicht exakt eingehalten werden können, kann er dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.

6. Ausfall eines Events

Fällt ein Event durch unvorhersehbare schwerwiegende Ereignisse, die veranstalterseitig eintreten oder aufgrund höherer Gewalt (extremes Hoch- oder Niedrigwasser, schwere Unwetter, unvorhersehbare Ereignisse, etc.) aus, kann der Veranstalter einen Alternativtermin anbieten.

Muss eine begonnener Event abgebrochen werden und ist bereits bis mindestens zur Hälfte vollzogen, gilt er als erfüllt. Die Events finden bei jedem Wetter statt, hierbei ist teilnehmerseitig auf die richtige Ausrüstung zu achten.

7. Rücktritt

Jeder Rücktritt von einem Event muss schriftlich angezeigt werden.

Bei Gruppenbuchungen darf die Mindestteilnehmeranzahl nicht unterschritten werden.

Bei einem Rücktritt werden folgende Kosten vom Gesamtbetrag fällig:

Bis 60 Tage vor Eventbeginn 25%

Bis 30 Tage vor Eventbeginn 40 %

Bis 15 Tage vor Eventbeginn 65 %

Bis 1 Tag vor Eventbeginn 90 %

Am Tad des Events 100 %

Für eine erneute Rechnungsstellung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro ausgestellter Rechnung.

Für eine Rücküberweisung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen.

8. Anzeigen von Mängeln

Der Teilnehmer hat einen Mangel, den er feststellt, unmittelbar vor Ort der Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese schnellstmöglich den Mangel beseitigen kann. Außerdem ist er aufgefordert, das ihm Mögliche zu unternehmen, um den Schaden zu so gering wie möglich zu halten. Wird ein behebbarer Mangel nicht sofort angezeigt, entfällt das Recht des Teilnehmers auf Minderung.

Wird ein Mangel nicht bis spätestens ein Monat nach Beendigung des Events schriftlich angezeigt, entfällt der Anspruch auf Schadenersatz gänzlich

9. Urheberrechte / Nutzungsrechte

Fotos, die Teilnehmer während eines Events zeigen, können vom Veranstalter zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden, es sei denn, der betroffene Teilnehmer widerspricht vorher schriftlich. Fotos oder sonstwede Auftritte und besonders Werke des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne dessen schriftliche Einwilligung genutzt oder verbreitet werden. Fotos, die Teilnehmer während des Events zeigen, dürfen von diesen auf nicht exklusive Art zu privaten Zwecken genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung solcher Fotos durch Teilnehmer ist ausdrücklich untersagt.

10. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Köln.

11. Abschlussklausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit im Gesamten.

Veranstalter:

Eventveranstaltung Jörg Mischke

Mathiasstr. 4-6

50676 Köln

Deutschland

Telefon 0221 544723

[email protected]

Steuer ID 68 120 936 477

SteuerNr: 214/ 5147/ 2766